AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen DASA Dent GmbH,  DASA Dent Connect und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt.

Lieferungen, Leistungen und sämtliche Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Auf­träge für zahntechnische Leistungen werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen ausgeführt. Die Allgemei­nen Geschäftsbedingungen gelten für die ge­samte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte er­folgt.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen.

 

(2) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung auch telefonisch abgeben.

 

(3) Mit der unverzüglich per E-Mail versandten Zugangsbestätigung wird gleichzeitig auch die Annahme des Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit abgeschlossen. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.

 

(4) Die Auftragserteilung außerhalb des Internetshops muss schriftlich erfolgen. Der aktuell gültige DASA Dent Auftragszettel muss in Druckform vorliegen. Der Auftrag ist mit einer Unterschrift des Auftraggebers oder seiner berechtigten Erfüllungsgehilfen zu versehen.

  

§ 3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten

 

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich ( Ihr Konto/Meine Bestellungen) zugreifen.

 

§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis

 

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

 

 § 5 Preise

 

(1)Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Liefe­rung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der anfallenden Materialkosten und der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwert­steuer.

 

(2) Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Erstellung gültige Preisliste. Kostenvoranschläge berücksichtigen nur vor­hersehbare Aufwendungen und sind im Übrigen nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis zu 10% werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen um mehr als 10% gegenüber dem Kostenvoranschlag erfolgt vor Beginn der Ausführung des Auftrages eine Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Konstruktionen oder der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z.B. Zähne, Edelmetall etc.) führen in jedem Falle zu einer Abweichung vom Kostenvoranschlag. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ist in derartigen Fällen ein weiterer Kostenvoranschlag zu erstellen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den Lieferungen vor.

 

(2) Mit der Auftragserteilung tritt der Auf­traggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit bezogen auf den Leistungsgegenstand erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

 

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auf­traggebers – insbesondere bei Zahlungsver­zug – ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurück­zunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auf­tragnehmer ist gemäß § 503 II BGB (vormals § 13 III Verbraucherkreditgesetz) stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.

  

§ 7 Gewährleistung

 

(1) Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.

 

(2) Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder einem Fehlschlagen der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurück zu treten.

 

(3) Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Beanstan­dungen sind dem Auftragnehmer unverzüg­lich schriftlich anzuzeigen. Bei Passungenauig­keiten muss die Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen eingehend beim Auftragnehmer erfol­gen. Erstmodelle, Neue Modelle, Datensätze bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.

 

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der Liefe­rung.

 

(5) Der Auftraggeber gewährleistet die Verwendung von Materialien mit CE-Kennung. Die fachgerechte Verarbeitung erfüllt die Anforderungen der Richtlinien des Medizinproduktegesetzes (MPG EWG 93/42). Es wird die Konfirmität für Sonderanfertigungen erteilt.

 

§ 8 Haftungsbeschränkung

 

Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

 

§ 9 Arbeitsunterlagen

 

Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der einge­sandten Modelle, Abformungen oder digitalen Datensätze. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunter­lagen, die mangelhaft erscheinen, können daher nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle, Abformungen oder digitaler Datensätze muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

 

§ 10 Gerichtsstand, Nebenabreden, Erfüllungsort

 

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Hauptgeschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind.

 

(2) Mündliche und/oder schriftliche Nebenabreden haben die Parteien nicht getroffen.

 

§ 11 Zahlung

 

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen (§ 366 Abs. 2 BGB). Über derartige Verrechnungen wird der Auftrag­nehmer den Auftraggeber informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzu­rechnen.

 

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Factoringgesellschaft abzutreten, die an seine Stelle als Forderungsinhaber tritt. Die Rechnungsbeträge sind dann an die Factoringgesellschaft zu leisten. Gewährte Skonti werden von der Abtretung nicht berührt.

 

(3) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

(4)Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang. Alternativ tritt das Datum der Sammelaufstellung für den gesamten Monat ein. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB), bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, berechnet werden.

 

§ 12 Material- und Zubehörteilstellung

 

Vom Auftraggeber angelieferte Materialien und Zubehörteile müssen mit CE gekennzeichnet sein. Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) und Zubehörteile (Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verar­beitungszuschlag belegt werden. Misserfolge aufgrund vom Auftraggeber angelieferter, fehlerhafter Materialien und Zubehörteile gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien und Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

 

§ 13 Schriftformerfordernis

 

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für eine Änderung, die Aufhebung oder den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

§ 14 Salvatorische Klausel

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der jeweils unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer vertraglichen Lücke.

 

§ 15 Haftungsausschluss

Wir weisen den Auftraggeber (nachstehend „Kunde“ genannt) ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Mund- und Nasen-Maske um kein Medizinprodukt nach MDR handelt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für etwaige Sach- und Körperschäden auch gegenüber Dritten, die durch die Verwendung des Mund- und Nasen-Maske entsteht.

Die Verwendung und Nutzung der Mund- und Nasen-Maske, liegt im alleinigen Ermessen des Kunden und Nutzers. Der Kunde hat sich von der Beschaffenheit des hergestellten Mund- und Nasen-Maske
überzeugt. Diesem Mund- und Nasen-Maske ist keinerlei Schutzwirkung zugesprochen. DASAdent verkauft das Mund- und Nasen-Maske unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Kunde stimmt der Verwendung dieser 3D-gedruckten Komponenten, Materialien und Designs auf eigene Gefahr und Haftung zu.

Haftungsausschluss wurde vor Bestellung gelesen und akzeptiert.

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